Großbritannien, Irland, Schweden und Malta stellen an die Einreise von Hunden und Katzen weitere Anforderungen. Ein amtstierärztliches Zeugnis ist nicht erforderlich. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für Frettchen.
Wollen Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze in oder durch ein Land außerhalb der EU (Drittland) reisen, kann eine amtstierärztliche Bescheinigung gefordert sein. Auch für die Ein- bzw. Rückreise aus vielen Drittländern in die EU gelten besondere Bestimmungen.
Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:
Bei Reisen mit Hunden oder Katzen ins Ausland sind in der Regel Impfvorschriften und tierärztliche oder amtstierärztliche Untersuchungen zu beachten. Tollwutimpfungen werden nur dann anerkannt, wenn sie mindestens einen Monat vor der geplanten Reise erfolgten und max. 12 Monate zurückliegen. Die erforderlichen Unterlagen und Fristen sind nicht für jedes Land gleich.
Reisen innerhalb der EU
Für Hunde und Katzen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend verbracht werden, muss ein einheitlicher Pass (EU-Heimtierausweis) mit gültiger Tollwutschutzimpfung mitgeführt werden. Der Heimtierausweis ist dem Tier eindeutig zugeordnet. Dazu muss es mittels Mikrochip oder deutlich erkennbarer Tätowierung gekennzeichnet und die entsprechenden Nummern im Pass eingetragen sein.
Für Reisen nach Großbritannien, Irland, Schweden oder Malta müssen Sie 6 Monate vor der Einreise eine Tollwut-Titerbestimmung (Antikörpernachweis) von Ihrem Tierarzt durchführen lassen. Darüber hinaus müssen die Tiere 24 – 48 Stunden vor der Einreise gegen Bandwurm- und Zeckenbefall behandelt werden. Diese zusätzlichen Untersuchungen und Behandlungen werden ebenfalls im EU-Heimtierausweis eingetragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
DrittlandsreisenReisen in DrittländerDie Voraussetzungen für Reisen in oder durch Drittländer werden von dem Land, in bzw. durch das man reisen will, festgelegt. Einige Länder haben den EU-Heimtierausweis anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen. Auch bei Ihrem Tierarzt oder dem Fachgebiet können Sie sich über die Einreisebestimmungen vieler Urlaubsländer informieren.
Ein- bzw. Rückreisen aus Drittländern
Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder Vatikanstadt in die EU einreisen, reicht der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung aus. Das gleiche gilt für die Ein- bzw. Rückreise aus anderen Ländern, wenn deren Tollwutstatus dem der EU-Länder entspricht und im Einzelfall anerkannt wurde. Die aktuelle Liste der anerkannten Länder finden Sie auf der
Homepage der Europäischen Kommission. Für alle anderen Länder ist eine serologische Blutuntersuchung für den Nachweis des Tollwut-Titers erforderlich. Die Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Ein-/Rückreise in einem zugelassenen Labor erfolgen. Die Liste der zugelassenen Labors finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Bitte beachten Sie, dass Tiere, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, zurückgeschickt werden oder in Quarantäne kommen. In Einzelfällen könnten sie sogar getötet werden.
Besondere Regelungen
Über die gesundheitlichen Voraussetzungen hinaus gelten in einigen Ländern innerhalb und außerhalb der EU besondere Regelungen für das Mitführen von Hunden. So haben einige Länder Einfuhrverbote für Hunde bestimmter Rassen erlassen. Ebenso kann es Regelungen zu Leinen- oder Maulkorbzwang (auch für kleine Hunde) geben. In manchen Ländern gelten wiederum Zugangsverbote z.B. zu öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln, Restaurants oder Stränden.
Über die jeweils geltenden Bestimmungen sollten Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat erkundigen.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?
Wenn eine amtstierärztliche Bescheinigung für ein Drittland erforderlich ist, müssen Sie das Tier und den Impfpass des Tieres mit den eingetragenen, gültigen Impfungen mitbringen.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.
Soweit Sie in ein Land außerhalb der EU verreisen wollen, gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Landes, in das Sie reisen wollen.