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Landshut - St. Martinskirche

Die Martinskirche mit dem höchsten Backsteinturm der Welt (130,6 Meter) ist eine spätgotische dreischiffige Hallenkirche, die in drei Bauphasen entstand. Die früheste Bauinschrift stammt aus dem Jahr 1392. Endgültig fertiggestellt wurde sie um 1500. Die Kirche gilt als Hauptwerk des Meisters Hans von Burghausen, dessen Grabmal an der Südseite der Kirche angebracht ist.


Die fünf Portale tragen Terrakottafiguren-Schmuck. Im Inneren befindet sich ein Sandstein-Hochaltar um 1424 und eine steinerne Kanzel von 1429. Farbig gefasste Terrakotta-Figuren sind an den Wandpfeilern um 1470 zu sehen. Ein geschnitztes Kreuzbogen-Kruzifix von 1475 und ein Chorgestühl um 1500 sind ebenfalls bedeutsam. Im rechten Seitenschiff befindet sich eine Madonna von Hans Leinberger (um 1518), eine sehr bedeutende Schnitzarbeit der Spätgotik. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde die heutige Orgelempore eingezogen. 495 Stufen führen hinauf zum ersten Kranz des Martinsturms, von dem aus man einen herrlichen Blick über die Stadt genießen kann. In der Glockenstube befinden sich insgesamt acht Glocken. Die Kirche gehört zu den bedeutendsten Sakralbauten Süddeutschlands.

Am 21. April 2002 erhob der Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter die Stiftskirche St. Martin zur päpstlichen Basilika - genauer: zur "Basilika Minor". Damit vollzog er öffentlich, was durch die Urkunde der Kongregation "für den Gottesdienst und die Sakramente" in Rom am 3. Dezember 2001 bereits formal geschehen war.

Darin heißt es: Entsprechend der Bitte seiner Eminenz des Herrn Kardinals Friedrich Wetter, des Erzbischofs von München und Freising, der in seinem Brief vom 22. Mai des Jahres 2000 auf die Bitten und frommen Wünsche von Klerus und Volks hinwies, verleiht die Gottesdienstkongregation, kraft der von Papst Johannes Paul II verliehenen besonderen Vollmacht, an die Pfarr- und Stiftskirche St. Martin in der Stadt Landshut in der vorgenannten Diözese mit Freude den titel und die Würde einer Basilika Minor mit allen Rechten und üblichen liturgischen Privilegien unter Beachtung aber all dessen, was in dem Dekret vom 9. November 1989 "Über den Titel einer Basilica Minor" einzuhalten ist."





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